Allgemeine Einkaufsbedingungen der Gumpp & Maier GmbH
(Stand: Juni 2026)

 

I. Geltungsbereich

  1. Diese Einkaufsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen zwischen der Gumpp & Maier GmbH (nachfolgend „G&M“) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Verkäufer“). Sie gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten Vereinbarung bedarf.

  2. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verkäufers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn G&M ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.

  3. Soweit sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Parteien widersprechen, gelten anstelle der sich widersprechenden Regelungen die gesetzlichen Vorschriften.

  4. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen Einkaufsbedingungen. Für deren Inhalt ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, die Vereinbarung in Textform maßgeblich.

 

II. Angebot und Vertragsschluss

  1. Bestellungen von G&M sind verbindlich, sofern sie in Textform (E-Mail, ERP-System, digitale Signatur) erfolgen.

  2. Der Verkäufer hat die Bestellung innerhalb von 2 Werktagen zu bestätigen, bei Nichteinhaltung dieser Frist ist G&M berechtigt, die Bestellung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

  3. G&M ist berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, sofern hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund vorliegt. In diesem Fall ersetzt G&M dem Verkäufer die bis dahin nachweislich entstandenen erforderlichen Aufwendungen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

  4. An Abbildungen, Zeichnungen, Plänen und sonstigen Unterlagen behält sich G&M sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese dürfen ohne Zustimmung von G&M nicht Dritten zugänglich gemacht werden und sind nach Aufforderung unverzüglich zurückzugeben.

 

III. Preise und Zahlungen

  1. Bei einer nachweisbaren Veränderung der Marktpreise für Holz oder andere relevante Rohstoffe um mehr als 10 % innerhalb von 3 Monaten ist der Verkäufer berechtigt, eine Preisanpassung vorzunehmen. Die Anpassung bedarf der schriftlichen Zustimmung von G&M. Im Falle einer Ablehnung kann G&M vom Vertrag zurücktreten oder eine alternative Beschaffung einleiten. Die Preise verstehen sich frei Haus einschließlich Verpackung und gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders vereinbart.

  2. Rechnungen müssen die Bestellnummer sowie alle erforderlichen Angaben enthalten.

  3. Die Zahlung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen mit 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto.

  4. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen G&M im gesetzlichen Umfang zu.

  5. Verzögerungen in der Rechnungsbearbeitung aufgrund von Betriebsferien werden rechtzeitig angezeigt; in diesem Fall verlängern sich Zahlungsfristen angemessen.

 

IV. Lieferung und Lieferfrist

  1. Vereinbarte Liefertermine sind unverzichtbar. Maßgeblich ist der Eingang der Ware bei der von G&M benannten Lieferadresse.

  2. Der Verkäufer ist verpflichtet, erkennbare Verzögerungen unverzüglich unter Angabe von Gründen und Dauer mitzuteilen.

  3. Im Falle des Lieferverzugs stehen G&M die gesetzlichen Ansprüche uneingeschränkt zu.

 

V. Gewährleistung und Haftung

  1. G&M ist verpflichtet, die Ware innerhalb einer angemessenen Frist im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind rechtzeitig gerügt, wenn sie innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Ablieferung angezeigt werden; verdeckte Mängel innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Entdeckung.

  2. Es gelten die gesetzlichen Mängelansprüche. Die Verjährungsfrist beträgt, abweichend von § 438 BGB, 36 Monate ab Gefahrübergang.

  3. Entstehen G&M aufgrund von Mängeln Kosten, insbesondere für Prüfung, Nachbesserung oder Produktionsausfälle, sind diese vom Verkäufer zu tragen, sofern er den Mangel zu vertreten hat.

  4. Für interne Aufwendungen können folgende Stundensätze angesetzt werden:

    Abbund: 90 €
    Fertigung:72 €
    Montage: 69 €
    AV/PL: 72 €
    Abbund: 40 €

    Dem Verkäufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

  5. In dringenden Fällen ist G&M berechtigt, Mängel auf Kosten des Verkäufers selbst zu beseitigen.

 

VI. Haftung und Freistellung

  1. Der Verkäufer haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

  2. Der Verkäufer stellt G&M von Ansprüchen Dritter frei, soweit er den Schaden schuldhaft verursacht hat. Die Freistellung umfasst auch die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung.

  3. Der Verkäufer verpflichtet sich, eine angemessene Produkthaftpflichtversicherung zu unterhalten und auf Verlangen nachzuweisen. 

 

VII. Geheimhaltung und Eigentum

  1. Alle von G&M bereitgestellten Daten (inkl. Lieferantendaten, technische Zeichnungen, Preisinformationen) unterliegen der DSGVO und dürfen nur im Rahmen der Vertragserfüllung genutzt werden.

  2. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung von G&M.

  3. Nach Vertragsende sind alle Unterlagen unverzüglich zurückzugeben oder zu löschen.

 

VIII. Höhere Gewalt

Als höhere Gewalt gelten insbesondere:

  1. Naturkatastrophen (z. B. Sturm, Überschwemmung)

  2. Pandemien oder behördlich angeordnete Betriebsschließungen.

  3. Cyberangriffe oder IT-Ausfälle.

  4. Politische Unruhen oder Kriege.

  5. Lieferengpässe bei Rohstoffen (z. B. Holz), die nicht vom Verkäufer zu vertreten sind. Die betroffene Partei muss die höhere Gewalt unverzüglich schriftlich anzeigen und Nachweise vorlegen. Die Befreiung von Leistungspflichten gilt für die Dauer der Auswirkungen, maximal jedoch für 6 Monate. Danach kann G&M vom Vertrag zurücktreten. Alle von G&M bereitgestellten Daten (inkl. Lieferantendaten, technische Zeichnungen, Preisinformationen) unterliegen der DSGVO und dürfen nur im Rahmen der Vertragserfüllung genutzt werden.

 

IX. Compliance und Nachhaltigkeit

  1. Der Verkäufer verpflichtet sich zur Einhaltung des deutschen Lieferkettengesetzes (LkSG) und muss auf Verlangen von G&M eine Risikoanalyse seiner Lieferkette vorlegen.

  2. Holz und Holzprodukte müssen aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern stammen und sind mit einem FSC- oder PEFC-Zertifikat nachzuweisen. Die Zertifikatsnummer ist auf Lieferschein und Rechnung anzugeben.

  3. Der Verkäufer darf kein illegal geschlagenes Holz (gemäß EU-Holzhandelsverordnung – EUTR) liefern.

  4. Bei Verstößen gegen diese Pflichten ist G&M berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und Schadensersatz zu verlangen.

 

X. Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von G&M.

  2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

  3. Bei Lieferungen aus dem EU-Ausland gilt deutsches Recht, sofern keine abweichenden internationalen Vereinbarungen getroffen wurden.

 

XI. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Einkaufsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.